Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Das Naturschutzgebiet umfasst das in der zeichnerischen Darstellung des Amtes der Landesregierung vom 5.10.1992, Zl. IVe-142/22,*) ausgewiesene Gebiet zwischen der Rheintal Autobahn A 14 im Osten, dem Fußenauer Kanal im Südwesten und dem Landgraben im Nordwesten einschließlich der Mäanderstrecke der Dornbirnerach von der Autobahnüberführung bis zur Einmündung der Schwarzach.

Beachte: *) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung, in den Bezirkshauptmannschaften Bregenz und Dornbirn sowie im Amt der Stadt Dornbirn und im Marktgemeindeamt Wolfurt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.