Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Unterabschnitt Ausbildungskurs und 2. Teilprüfung für Schilehrer (Schilehrerprüfung)

Theoretischer Teil des Ausbildungskurses

Der theoretische Teil des Ausbildungskurses für die Schilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Berufskunde:

Vertiefte Kenntnisse des Schischulgesetzes und der hierzu erlassenen Verordnungen sowie anderer einschlägiger Vorschriften; Verständnis für zivilrechtliche- und strafrechtliche Haftungsfragen; Verantwortlichkeiten des Schilehrers (Sorgfaltspflichten); Kenntnisse der FIS-Verhaltensregeln; Kenntnisse über Sicherheitsvorkehrungen in Schigebieten;

b) Unterrichtslehre:

Vertiefte Kenntnisse der allgemeinen Didaktik, Methodik und Pädagogik; weiterführende Kenntnisse des methodisch-didaktischen Aufbaus (Lehrweg); praktische Anwendung im Gruppen- und Einzelunterricht für Erwachsene und Kinder; Unterrichtsorganisation; wichtige Kompetenzen des Schilehrers;

c) Erste Hilfe:

Vertiefte Kenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Schi- und Lawinenunfällen; Maßnahmen zur Versorgung von Verletzten und von Lawinenopfern; Abtransport von Verletzten im organisierten- und im freien Schiraum;

d) Bewegungslehre:

Allgemeine Bewegungslehre; Kenntnisse der speziellen Bewegungsabläufe beim alpinen Schifahren; Kenntnisse der schitechnischen Grundelemente und deren Wirkung; spezielle Biomechanik beim alpinen Schifahren;

e) Schnee- und Lawinenkunde:

Kenntnisse über den Schneedeckenaufbau und seiner physikalischen und meteorologischen Voraussetzungen, insbesondere im Hinblick auf das Entstehen von Lawinen; Verfahren zur Gefahrenbeurteilung; Verfahren zum Risikomanagement; Erstellung eines Schneeprofils;

f) Alpinkunde:

Kenntnisse der Wetterkunde und deren Anwendung auf das Schilaufen abseits von gesicherten Pisten; Wissen über die alpinen Gefahren im freien Schiraum, deren Erkennen und Beurteilung; Unfallkunde;

g) Geländekunde:

Kenntnisse im Kartenlesen; Kenntnisse über Orientierungshilfen in der Natur;

h) Ausrüstungskunde:

Erweiterte Kenntnisse über eine zweckmäßige und sichere Ausrüstung sowie über ihre Pflege und Wartung;

i) Fremdsprache:

Erweiterung des Wortschatzes, insbesondere der einschlägigen Fachausdrücke, in einer Fremdsprache sowie die Vertiefung der Grammatik, um eine ausreichende Verständigung in dieser Fremdsprache mit den Gästen zu ermöglichen;

j) Tourismuskunde:

Kenntnisse über den Wintertourismus im Allgemeinen; Kenntnisse über die infrastrukturellen Einrichtungen im Wintertourismus in Vorarlberg; den Beitrag des Schischulwesens zum örtlichen, regionalen und überregionalen Tourismus;

k) Naturschutz:

Vertiefte Kenntnisse zum Erhalt des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Verhaltensregeln zur Schonung der Umwelt beim alpinen Schifahren; Kenntnisse über die entsprechenden Gesetze und Vorschriften;

l) Schigeschichte und Geographie:

Kenntnisse der Entwicklung des Schilaufens und des Schilehrerwesens; Kenntnisse der Topographie wichtiger Schigebiete und über deren infrastrukturelle Entwicklung;

m) Schiunterricht für Kinder und Jugendliche:

Weiterführende Kenntnisse in der Kinderbetreuung und der besonderen pädagogischen, didaktischen und methodischen Erfordernisse im Kinder- und Jugendunterricht; Organisation und Durchführung des Unterrichts in speziellen Kinderbereichen.