Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Schilehrerprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Schiunterricht:

Organisation und Durchführung von Unterrichtseinheiten im Erwachsenen- und Kinderunterricht in allen Fähigkeitsstufen; richtiges methodisches Vorgehen; richtige Geländewahl; korrekte Demonstration der Übungen; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur;

b) Schulefahren:

Lehrplanmäßige Demonstration von Kurven und Übungen in allen Fähigkeitsstufen;

c) Geländefahren:

Verbesserung des Eigenkönnens mit ständiger Anpassung an Gelände und Schneebedingungen; Verbesserung des individuellen Fahrkönnens im organisierten Schiraum und abseits gesicherter Pisten;

d) Rennlauf:

Verbesserung der Grundtechnik und des individuellen Eigenkönnens im wettkampfmäßigen Schilauf (Riesenslalom); Grundkenntnisse des Kurssetzens und der Rennorganisation;

e) Organisation des Schilaufs abseits gesicherter Pisten mit praktischen Bergrettungsübungen:

Richtige Planung und Vorbereitung des Schilaufens abseits von Pisten; richtige Beurteilung der alpinen Gefahren unter Berücksichtigung der Wetter-, Schnee- und Geländeverhältnisse; richtiges Verhalten und Risikomanagement im freien Schiraum; besondere Übungen der Selbst- und Kameradenhilfe; Organisation eines Lawineneinsatzes.