Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Praktischer Teil des Ausbildungskurses

Der praktische Teil des Ausbildungskurses für die Langlauflehrer-Anwärterprüfung hat folgende Gegenstände zu umfassen und den jeweils angeführten Lehrstoff zu vermitteln:

a) Langlaufunterricht:

Organisation und Durchführung von Unterrichtseinheiten im Erwachsenen- und Kinderunterricht; richtiges methodisches Vorgehen; richtige Geländewahl; korrekte Demonstration der Übungen; Erkennen von Fehlern und deren Korrektur;

b) Langlauftechniken:

Lehrplanmäßige Demonstration der Langlauftechniken in der Grundschule; Verständnis für das motorische Lernen von Kindern und Erwachsenen; Verbesserung des Eigenkönnens des Anwärters.