Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung betreffend die Bekämpfung von Kartoffelnematoden, LGBl.Nr. 54/1998, außer Kraft.