Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Barrierefreiheit

Die bzw. der Vorsitzende hat dafür zu sorgen, dass der Sitzungsort, die Unterlagen und die Kommunikation barrierefrei sind. Die Geschäftsordnung ist in barrierefreier Form, insbesondere auch in einfacher Sprache, zugänglich zu machen.