Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Buchhaltung

Die Brandverhütungsstelle für Oberösterreich, reg.Gen.m.b.H., Linz, der die Verwaltung des Brandverhütungsfonds obliegt ( der O.ö. Feuerpolizeiverordnung), hat für die ordnungsgemäße Führung der Gebarung des O.ö. Brandverhütungsfonds eine den Vorschriften des Handelsgesetzbuches entsprechende Buchhaltung einzurichten und zu führen.