Der Abtransport von Schlachttieren im lebenden Zustand aus Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtanlagen ist verboten.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Abtransport von Schlachttieren im lebenden Zustand aus Schlachthöfen oder sonstigen Schlachtanlagen ist verboten.