Überprüfung
Dieses Raumordnungsprogramm ist spätestens 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten dahingehend zu überprüfen, ob Änderungsgründe im Sinn des § 12 Oö. ROG 1994 vorliegen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Überprüfung
Dieses Raumordnungsprogramm ist spätestens 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten dahingehend zu überprüfen, ob Änderungsgründe im Sinn des § 12 Oö. ROG 1994 vorliegen.