Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verwirklichung

Die Gemeinden haben die regionale Grünzone gemäß im Flächenwidmungsteil des Flächenwidmungsplans unter Verwendung des Planzeichens gemäß Punkt 2.5.2 der Anlage 1 zur Planzeichenverordnung für Flächenwidmungspläne 2025 sowie im Grundlagenplan zur Freiraumstruktur im örtlichen Entwicklungskonzeptteil des Flächenwidmungsplans ersichtlich zu machen.