Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Vermögensübereignung nicht berührt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechte Dritter
Rechte, die einem Dritten an einem Vermögenswert zustehen, werden durch die Vermögensübereignung nicht berührt.