Bescheinigung des Rechtserwerbes
Die Landesregierung hat über den Erwerb eines Vermögenswertes eine Bescheinigung auszustellen, wenn eine Eintragung im Grundbuch in Betracht kommt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bescheinigung des Rechtserwerbes
Die Landesregierung hat über den Erwerb eines Vermögenswertes eine Bescheinigung auszustellen, wenn eine Eintragung im Grundbuch in Betracht kommt.