Bilanzierungspflicht
Der Tourismusverband hat eine doppelte Buchführung zu führen und eine Bilanz im Sinne der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2002, LGBl. Nr. 39/2012, LGBl. Nr. 10/2021
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Bilanzierungspflicht
Der Tourismusverband hat eine doppelte Buchführung zu führen und eine Bilanz im Sinne der einkommenssteuerrechtlichen Vorschriften zu erstellen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 91/2002, LGBl. Nr. 39/2012, LGBl. Nr. 10/2021