Verlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt II
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt II durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1:1000) bestimmt.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Verlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt II
Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt II durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1:1000) bestimmt.