Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlauf der Staatsgrenze im Grenzabschnitt II

Der Verlauf der Staatsgrenze wird im gesamten Grenzabschnitt II durch die Anlage 1 (Grenzbeschreibung), die Anlage 2 (Koordinatenverzeichnis) und die Anlage 3 (Grenzplan im Maßstab 1:1000) bestimmt.