Grundsatz der Unbeweglichkeit nasser Grenzstrecken
Auf den in den bis 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der jeweiligen Grenzgewässer keinen Einfluß.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsatz der Unbeweglichkeit nasser Grenzstrecken
Auf den in den bis 5 festgelegten Verlauf der Staatsgrenze haben spätere Veränderungen des Verlaufes der jeweiligen Grenzgewässer keinen Einfluß.