Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlängerung für Kleinkläranlagen außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete

Abwasserreinigungsanlagen gemäß , die außerhalb eines geschlossenen Siedlungsgebietes liegen und die am 1. Juli 1990 bestanden haben und ordnungsgemäß betrieben und instand gehalten werden und die mit einer maximalen täglichen Schmutzfracht von nicht größer als 10 EW60 belastet werden, sind von der Bewilligungspflicht nach bis zum 22. Dezember 2021 ausgenommen.