Die Klassifikation erfolgt in nichtöffentlicher Beratung der Prüfungskommission auf „geeignet“ oder „ungeeignet“.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Klassifikation erfolgt in nichtöffentlicher Beratung der Prüfungskommission auf „geeignet“ oder „ungeeignet“.