1. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
Ziel
Ziel der gegenständlichen Verordnung ist die Verhinderung der Vermehrung und Ausbreitung der Amerikanischen Rebzikade (Scaphoideus titanus; im Folgenden: ARZ) sowie die Bekämpfung der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine flavescence dorée; im Folgenden: GFD) im Bundesland Niederösterreich.
