Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Auszahlung

Die Vergütungen nach sind vom Land Tirol am Ende eines jeden Jahres von Amts wegen an die anspruchsbegünstigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfebeirates auszuzahlen.