Ersatz des entgangenen Verdienstes
Die Höhe des Ersatzes des entgangenen Verdienstes beträgt 35,- Euro für jede angefangene Stunde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Ersatz des entgangenen Verdienstes
Die Höhe des Ersatzes des entgangenen Verdienstes beträgt 35,- Euro für jede angefangene Stunde.