Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vergütung der Mühewaltung

Die Höhe der Vergütung beträgt für:

a) die Teilnahme an einer Sitzung des Sachverständigenbeirates für den Vorsitzenden 85,- Euro für die übrigen Mitglieder 45,- Euro

b) die Ausarbeitung von Vorschlägen für Gutachten und Stellungnahmen außerhalb von Sitzungen des Sachverständigenbeirates 80,- Euro je angefangene Stunde;

c) die Erstattung von Gutachten und Stellungnahmen durch den Vertreter der Gemeinde im Sachverständigenbeirat 80,- Euro je angefangene Stunde;

d) die Teilnahme und die Durchführung von Augenscheinen und sonstigen Amtshandlungen 15,- Euro je angefangene Stunde.