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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*)

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1987 in Kraft.

(2) Der , in der Fassung LGBl.Nr. 136/2015, tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

(3) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 88/2024, tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.

(4) Die Verordnung über eine Änderung der Verordnung über die Vereinigung von Gemeinden zu Standesamtsverbänden und den Zusammenschluss von Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbänden, LGBl.Nr. 78/2025, tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

*) Fassung LGBl.Nr. 136/2015, 88/2024, 78/2025