Rechtsmittel
Gegen einen Bescheid der Marktüberwachungsbehörde kann das Rechtsmittel der Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden. Davon unberührt bleibt § 57 Abs. 2 und 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Rechtsmittel
Gegen einen Bescheid der Marktüberwachungsbehörde kann das Rechtsmittel der Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden. Davon unberührt bleibt § 57 Abs. 2 und 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991.