Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ergänzung des Anwendungsbereichs der Grundversorgungsvereinbarung –

Ergänzend zu der in der Grundversorgungsvereinbarung – definierten Zielgruppe sowie der Personengruppe, die aufgrund der wegen des Krieges in der Ukraine erlassenen Verordnung gemäß zum vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt ist, werden aus der Ukraine vertriebene Drittstaatsangehörige in den Anwendungsbereich der Grundversorgungsvereinbarung – aufgenommen, welche nicht unter die wegen des Krieges in der Ukraine erlassenen Verordnung gemäß fallen, deren Einreise aber gemäß Art. 6 Abs. 5 lit. c SGK für den Zweck der Durchreise und unmittelbar folgenden Ausreise gestattet wurde. der Grundversorgungsvereinbarung – wird um diese Personengruppe ergänzt.