Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gebührenhöhe

(1) Die Gebühr für die Durchführung der Untersuchung nach beträgt je angefangener Viertelstunde 32 Euro.

(2) Die Gebühr für die Ausstellung des Zeugnisses nach beträgt 3,50 Euro.

(3) Die Dauer der Untersuchung nach Abs. 1 umfasst die Zeit für die Untersuchung der Tiere einschließlich der Prüfung der entsprechenden Dokumente.