Ausnahmeregelung
Unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften ist das punktuelle Verbrennen der in genannten Pflanzen- und Pflanzenteile ganzjährig erlaubt.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausnahmeregelung
Unbeschadet sonstiger Rechtsvorschriften ist das punktuelle Verbrennen der in genannten Pflanzen- und Pflanzenteile ganzjährig erlaubt.