Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Verkauf von Schafmilch und Ziegenmilch, Schafmilch- und Ziegenmilcherzeugnissen, Frischkäse einschließlich Topfen aus Schafmilch oder Ziegenmilch (auch unter Mitverwendung von Kuhmilch hergestellt) ist verboten, soweit für diese Waren der Grenzwert Caesium 134 5 nci pro Kilogramm oder Liter überschritten wird.