Der Verkauf von Vollmilch, Sauermilch, Joghurt und ähnlichen Milcherzeugnissen ist verboten, soweit für diese Waren der Grenzwert Caesium 137 5 nci pro Liter oder Kilogramm überschritten wird.
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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Verkauf von Vollmilch, Sauermilch, Joghurt und ähnlichen Milcherzeugnissen ist verboten, soweit für diese Waren der Grenzwert Caesium 137 5 nci pro Liter oder Kilogramm überschritten wird.