Aufenthalt auf Bühnen
Der Aufenthalt auf der Bühne ist während der Vorstellung nur den dort beschäftigten Personen gestattet, und zwar nur so lange, wie ihre Anwesenheit notwendig ist.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufenthalt auf Bühnen
Der Aufenthalt auf der Bühne ist während der Vorstellung nur den dort beschäftigten Personen gestattet, und zwar nur so lange, wie ihre Anwesenheit notwendig ist.