Veranstaltungsräume in Kellergeschoßen
Veranstaltungsräume in Kellergeschoßen dürfen nicht mehr als 900 Personen fassen und nicht mehr als 5 m unter der als Fluchtweg dienenden Verkehrsfläche () liegen. Die Räume müssen Rauchabzüge haben. Bei Überschreitung dieser Grenzwerte müssen zum Ausgleich entsprechende Sicherheitsvorkehrungen geschaffen werden.
