Tischplätze
Von jedem Platz an einem Besuchertisch darf der Weg bis zu einem Gang im Veranstaltungsraum nicht länger als 5 m sein.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Tischplätze
Von jedem Platz an einem Besuchertisch darf der Weg bis zu einem Gang im Veranstaltungsraum nicht länger als 5 m sein.