Abgeltung der Lehrtätigkeit
. Auf die Abgeltung der Lehrtätigkeit ist des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden. ist auf diese Geldleistungen nicht anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abgeltung der Lehrtätigkeit
. Auf die Abgeltung der Lehrtätigkeit ist des Gehaltsgesetzes 1956 anzuwenden. ist auf diese Geldleistungen nicht anzuwenden.