Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufwandsentschädigung

. Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für

1. vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,

2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.