Aufwandsentschädigung
. Dem Vertragsassistenten gebührt eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt in Hundertsätzen des Gehaltes der Gehaltsstufe 2 der Dienstklasse V der Beamten der Allgemeinen Verwaltung für
1. vollbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 3,50 vH,
2. teilbeschäftigte Vertragsassistenten ............... 1,75 vH.
