Kleine Versicherungsvereine
. Wer
1. den in genannten Personen ohne Zustimmung der FMA Darlehen gewährt,
2. über den von der FMA gemäß zweiter Satz genehmigten Höchstbetrag hinaus Gefahren übernimmt oder
3. als Abwickler eines kleinen Versicherungsvereins gegen die Verpflichtung nach (Jahresabschluss, Lagebericht) verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der FMA mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.
