Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Die dem Hoheitsgebiet des Landes Oberösterreich auf Grund des des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 45/1981 zufallenden Gebietsteile im Ausmaß von 6.653 m2 werden der Gemeinde St. Pantaleon, politischer Bezirk Braunau am Inn und Gerichtsbezirk Wildshut, zugewiesen.