Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung

Bis 1. August 1984 dürfen auch solche Zeugnisse und Vermerke verwendet werden, die nicht dieser Verordnung entsprechen, sofern den einschlägigen Bestimmungen des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes Rechnung getragen wird.