Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Im Naturschutzgebiet sind über die im des Gesetzes umschriebenen Eingriffe hinaus gestattet:

a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd;

b) die übliche forstwirtschaftliche Nutzung.