Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß ist die Aufrechterhaltung der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von moortypischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten einschließlich deren Lebensräume.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß ist die Aufrechterhaltung der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von moortypischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten einschließlich deren Lebensräume.