Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß ist die Aufrechterhaltung der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von moortypischen Pflanzen-, Pilz- und Tierarten einschließlich deren Lebensräume.