Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans und der Pflegemaßnahmen gemäß ist, die naturnahen Feuchtwiesen, Hochstaudenfluren, Röhrichte und Halbtrockenrasen sowie die überwiegend naturnahen Au- und Hangwälder unter Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung dauerhaft zu erhalten. Künftige Entwicklungen im Zusammenhang mit einer Redynamisierung der Salzach sollen dadurch nicht beeinträchtigt werden.