Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Das „Neydhartinger Moor“ in der Gemeinde Bad Wimsbach-Neydharting, politischer Bezirk Wels-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des .

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:2.000 dargestellt.