Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die Bruckangerlau (Haiböckau) im Gemeindegebiet St. Oswald bei Freistadt, politischer Bezirk Freistadt, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in der Beschreibung des Grenzverlaufes durch ein Koordinatenverzeichnis der Vermessungspunkte (Anlage 1) und den Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 2) dargestellt. Der Grenzverlauf wird durch Gerade zwischen den Vermessungspunkten, beginnend mit dem Vermessungspunkt Nr. 1501 in fortlaufender Reihenfolge bis zum Vermessungspunkt Nr. 1506 und von dort wieder zum Ausgangspunkt zurück, bestimmt.