Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Gemäß sind im Naturschutzgebiet folgende Eingriffe gestattet:

1. Maßnahmen zur Erhaltung des Naturschutzgebietes und des Schutzzweckes;

2. das Betreten;

3. das Befahren und Begehen mit Schiern und Schneeschuhen, ausgenommen das Variantenschifahren oder -snowboarden;

4. das Erhalten und Freischneiden von markierten Wanderwegen und Jagdsteigen;

5. die Errichtung und Erhaltung von Sprengseilbahnen sowie das Absprengen von Lawinen zur Absicherung der Seilbahn- und Pistenanlagen im Bereich des Frauenkars;

6. die Ausübung der Weiderechte samt verbundener Nebenrechte entsprechend den gültigen Regulierungsurkunden;

7. die Entnahme einzelner Baumstämme zur Gewinnung von Heizmaterial für bestehende Almhütten und Jagdhütten und zur Instandhaltung bzw. für den Ersatz bestehender Alm- und Jagdeinrichtungen im unbedingt notwendigen Ausmaß;

8. die rechtmäßige Ausübung der Jagd, ausgenommen der Abschuss von Raufußhühnern; in Waldgebieten jedoch der Abschuss von nicht mehr als drei Birkhähnen innerhalb von zwei Jahren beim Nachweis von mindestens vier Birkhähnen auf einem Balzplatz;

9. die Errichtung und Erhaltung jagdlicher Einrichtungen;

10. die rechtmäßige Ausübung der Fischerei;

11. die Nutzung bestehender Quellen;

12. die Wiederherstellung und Instandhaltung von Almeinrichtungen im Rahmen bestehender Weiderechte;

13. die Errichtung von betriebsnotwendigen Bauwerken sowie Zu- und Umbauten an der bestehenden Purgstall-Jagdhütte und deren Ersatz im ortsüblichen landschaftsgebundenen Umfang;

14. die Errichtung und Instandhaltung von Weidezäunen im Rahmen der üblichen Weidenutzung sowie die Kennzeichnung von Raufußhuhn-Schutzzonen;

15. das Landen und Starten sowie das Überfliegen des Gebietes - auch unterhalb einer Höhe von 3.500 m - mit Motorflugzeugen und Hubschraubern im Rahmen von Übungen und Manövern des Bundesheeres, für Rettungsflüge, Materialflüge im Zuge der erlaubten alm- und jagdwirtschaftlichen Nutzung und für Vermessungs- und Luftbildflüge sowie mit Segelflugzeugen.