Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Der „Roadlberg“ in den Gemeinden Alberndorf und Ottenschlag, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, ist Landschaftsschutzgebiet im Sinn des § 9 O.ö. NSchG 1995.

(2) In der Anlage ist die Grenze des Landschaftsschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:3.700 dargestellt.