Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung als Grundwasserschongebiet

Zum Schutz der bedeutenden Grundwasservorkommen im Weilhartsforst, die für die zukünftige Deckung des Wasserbedarfes überregionaler Wasserversorgungen herangezogen werden sollen, wird - unbeschadet bestehender Rechte - das im festgelegte Grundwasserschongebiet, im folgenden kurz als Schongebiet bezeichnet, bestimmt.