Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlaubte Maßnahmen

Die im der Verordnung, mit der der „Untere Inn“ in den Gemeinden Überackern, Braunau am Inn, St. Peter am Hart, Mining, Mühlheim, Kirchdorf am Inn, Obernberg am Inn, Reichersberg und Antiesenhofen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 72/2018, festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des .