Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Röll“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 1

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3220

Alpine Flüsse mit krautiger Ufervegetation

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos

4070*

Buschvegetation mit Pinus mugo und Rhododendron hirsutum

6170

Alpine und subalpine Kalkrasen der montanen bis alpinen Stufe

8120

Kalk- und Kalkschieferschutthalden

8160*

Kalkhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas

9130

Waldmeister-Buchenwald

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten Pflanzenart des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensraums

Tabelle 2

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1381

Grünes Gabelzahnmoos (Dicranum viride)

Borke von Laubbäumen, va. Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser von 30 bis 80 cm mit gut strukturierter Rinde, im bodennahen Bereich und auf morschem Holz; Laub- oder Mischwaldbestände mit hoher Luftfeuchtigkeit und relativ offenem Kronendach