Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Landschaftspflegeplan

(1) Gemäß werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten

Tabelle 5

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

A021

Große Rohrdommel

Erhalt verkrauteter Altarme sowie Altschilfbänke, insbesondere am Altwasserbach

A027

Silberreiher

Erhalt ungestörter Altholzbestände entlang der Salzach sowie von extensiv genutztem Grünland; Erhalt ungestörter Baumbestände im Auwald

A028

Graureiher

Erhalt naturnaher Gewässer, ungestörter Rast-, Schlaf- und Brutplätze innerhalb der Waldflächen sowie des extensiv genutzten Kulturlandes

A030

Schwarzstorch

Erhalt ungestörter Altholzbestände sowie naturnaher Klein- und Fließgewässer; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen

A051

Schnatterente

Erhalt der größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässer

A052

Krickente

Erhalt der Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels

A055

Knäckente

Erhalt der stehenden und langsam fließenden Gewässer

A067

Schellente

Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach und der daran angrenzenden Auwälder; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen

A070

Gänsesäger

Erhalt der Fließgewässerabschnitte mit den hier vorhandenen Kiesbänken; Erhalt von störungsarmen Rastplätzen; Sicherung eines ausreichenden Angebots an Bruthöhlen in den Waldlebensräumen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen

A072

Wespenbussard

Erhalt aufgelockerter Laubwaldbestände und ungestörter Altholzinseln sowie von Wiesen und Feuchtflächen; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen

A073

Schwarzmilan

Erhalt störungsarmer Altholzbestände innerhalb des Auwaldes sowie von Altarmen und anderen Feuchtflächen; Erhalt der Fließstrecke der Salzach; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen

A081

Rohrweihe

Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen

A094

Fischadler

Erhalt der Fließstrecke der Salzach, vor allem der ungestörten Engtalabschnitte im Bereich Werfenau

A099

Baumfalke

Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach; Erhalt naturnaher Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Erhalt extensiver Kulturlandflächen

A118

Wasserralle

Erhalt der Altwässer und der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen in den Salzachauen

A136

Flussregenpfeifer

Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke

A168

Flussuferläufer

Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke

A207

Hohltaube

Erhalt altholzreicher Laubmischwälder mit einem hohen Angebot an Schwarzspechthöhlen; Sicherung von Flächen der offenen Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation

A215

Uhu

Erhalt und Sicherung bekannter Brutplätze

A229

Eisvogel

Sicherung bzw. Schaffung geeigneter Strukturen zur Anlage von Bruthöhlen entlang der Salzach und ihrer Nebenarme

A234

Grauspecht

Sicherung großflächiger, durch Auflichtungen strukturierter Laubwaldbestände, va. Altholzbestände im Au- und Hangwald; Sicherung von durch alte Einzelbäume strukturiertem, extensiv genutztem Grünland

A236

Schwarzspecht

Erhalt von Altbeständen in Au- und Hangwäldern; Sicherung von Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm zur Anlage von Bruthöhlen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen

A290

Feldschwirl

Erhalt reich strukturierter krautreicher Feuchtwiesen und Auwaldlichtungen

A319

Grauschnäpper

Sicherung naturnaher Laubwaldflächen

A338

Neuntöter

Erhalt von Gebüschen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen

A340

Raubwürger

Erhalt von großflächig offenem, extensiv genutztem, teilweise mit Gehölzen bestandenem Kulturland

A381

Rohrammer

Erhalt von Streuwiesen und Röhrichtflächen

2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten

Tabelle 6

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos

Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse; im Rahmen von wasserbaulichen Maßnahmen kann das Potential zur Umlagerung des Sediments verbessert werden

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion

Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse

7220*

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

Erhalt der Standorte inkl. der derzeitigen hydrologischen und trophischen Verhältnisse der Umgebung

und

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tierarten zu gewährleisten

Tabelle 7

Bezeichnung der Art

Pflegemaßnahmen

1056

Heller Ameisenbläuling

Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung

1061

Dunkler Ameisenbläuling

Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung

1105

Huchen

Erhalt von Schotterbänken und naturnahen Bachmündungen

1124

Weißflossengründling

Erhalt von Schotterbänken, naturnahen Bachmündungen und Nebengewässern

1134

Bitterling

Erhalt von Altarmen mit Schlamm- und Sandgrund und vegetationsreichen Ufern, die Vorkommen von Großmuscheln aufweisen

1163

Koppe

Erhalt naturnaher Bachmündungen und Nebengewässer

1193

Gelbbauchunke

Erhalt der vorhandenen als Laichhabitat geeigneten Kleingewässer, va. auch bei Instandhaltungsarbeiten flussab der Lohjörglmündung

1337

Biber

Erhalt der Ufergehölzsäume mit standortgerechten Gehölzen (va. Weiden); Erhalt unverbauter Uferabschnitte

(2) Darüber hinaus sind die Landschaftspflegepläne, die im Rahmen der in angeführten Verordnungen erlassen wurden, anzuwenden.