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| Erhalt verkrauteter Altarme sowie Altschilfbänke, insbesondere am Altwasserbach |
| Erhalt ungestörter Altholzbestände entlang der Salzach sowie von extensiv genutztem Grünland; Erhalt ungestörter Baumbestände im Auwald |
| Erhalt naturnaher Gewässer, ungestörter Rast-, Schlaf- und Brutplätze innerhalb der Waldflächen sowie des extensiv genutzten Kulturlandes |
| Erhalt ungestörter Altholzbestände sowie naturnaher Klein- und Fließgewässer; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
| Erhalt der größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässer |
| Erhalt der Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels |
| Erhalt der stehenden und langsam fließenden Gewässer |
| Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach und der daran angrenzenden Auwälder; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
| Erhalt der Fließgewässerabschnitte mit den hier vorhandenen Kiesbänken; Erhalt von störungsarmen Rastplätzen; Sicherung eines ausreichenden Angebots an Bruthöhlen in den Waldlebensräumen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
| Erhalt aufgelockerter Laubwaldbestände und ungestörter Altholzinseln sowie von Wiesen und Feuchtflächen; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
| Erhalt störungsarmer Altholzbestände innerhalb des Auwaldes sowie von Altarmen und anderen Feuchtflächen; Erhalt der Fließstrecke der Salzach; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen |
| Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen |
| Erhalt der Fließstrecke der Salzach, vor allem der ungestörten Engtalabschnitte im Bereich Werfenau |
| Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach; Erhalt naturnaher Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Erhalt extensiver Kulturlandflächen |
| Erhalt der Altwässer und der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen in den Salzachauen |
| Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke |
| Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke |
| Erhalt altholzreicher Laubmischwälder mit einem hohen Angebot an Schwarzspechthöhlen; Sicherung von Flächen der offenen Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation |
| Erhalt und Sicherung bekannter Brutplätze |
| Sicherung bzw. Schaffung geeigneter Strukturen zur Anlage von Bruthöhlen entlang der Salzach und ihrer Nebenarme |
| Sicherung großflächiger, durch Auflichtungen strukturierter Laubwaldbestände, va. Altholzbestände im Au- und Hangwald; Sicherung von durch alte Einzelbäume strukturiertem, extensiv genutztem Grünland |
| Erhalt von Altbeständen in Au- und Hangwäldern; Sicherung von Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm zur Anlage von Bruthöhlen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
| Erhalt reich strukturierter krautreicher Feuchtwiesen und Auwaldlichtungen |
| Sicherung naturnaher Laubwaldflächen |
| Erhalt von Gebüschen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen |
| Erhalt von großflächig offenem, extensiv genutztem, teilweise mit Gehölzen bestandenem Kulturland |
| Erhalt von Streuwiesen und Röhrichtflächen |