Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzzweck

(1) Schutzzweck des Vogelschutzgebiets „Ettenau“ () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 1 angeführten Vogelarten des Anhangs I der „Vogelschutz-Richtlinie“ () und deren Lebensräume

Tabelle 1

Codebezeichnung

Bezeichnung der Art

Bezeichnung des Lebensraums

A021

Große Rohrdommel

(Botaurus stellaris)

Verkrautete Altarme sowie Altschilfbestände, insbesondere am Altwasserbach

A027

Silberreiher

(Egretta alba)

Altwässer entlang der Salzach; extensiv genutztes Kulturland, ungestörte Baumbestände im Auwald

A030

Schwarzstorch

(Ciconia nigra)

Ungestörte Altholzbestände sowie naturnahe Klein- und Fließgewässer

A072

Wespenbussard

(Pernis apivorus)

Aufgelockerte Laubwaldbestände, ungestörte Altholzinseln, Wiesen und Feuchtflächen

A073

Schwarzmilan

(Milvus migrans)

Störungsarme Altholzbestände im Auwald, Altarme, Fließstrecke der Salzach, extensiv bewirtschaftete Kulturlandflächen

A081

Rohrweihe

(Circus aeruginosus)

Störungsfreie Röhrichtflächen, extensiv bewirtschaftete Kulturlandflächen

A094

Fischadler

(Pandion haliaetus)

Fließstrecke der Salzach

A215

Uhu

(Bubo bubo)

Felswände oder steile felsige Hänge, offene Kulturlandschaft, nur teilweise bewaldet

A229

Eisvogel

(Alcedo atthis)

Altholzbestände in den Auwäldern und Hangwäldern mit Rotbuche

A234

Grauspecht

(Picus canus)

Naturnahe, strukturreiche Mischwälder mit Altholzbeständen, durchsetzt mit mageren Grünlandflächen in den Au- und Hangwäldern

A236

Schwarzspecht

(Dryocopus martius)

Naturnahe, strukturreiche Mischwälder mit Altholzbeständen und hochstämmigen Rotbuchen in den Au- und Hangwäldern

A338

Neuntöter

(Lanius collurio)

Gebüschgruppen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen

und

2. der in der Tabelle 2 angeführten, im Gebiet regelmäßig auftretenden Zugvogelarten

Tabelle 2

Codebezeichnung

Bezeichnung der Art

Bezeichnung des Lebensraums

A028

Graureiher

(Ardea cinera)

Stehende und fließende naturnahe Gewässer, extensiv genutzte Wiesenflächen

A051

Schnatterente

(Anas strepera)

Stehende oder langsam fließende Gewässer

A052

Krickente

(Anas crecca)

Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels

A055

Knäckente

(Anas querquedula)

Stehende oder langsam fließende Gewässer

A067

Schellente

(Bucephala clangula)

Fließgewässerabschnitte der Salzach, angrenzende Auwälder

A070

Gänsesäger

(Mergus merganser)

Wälder mit höhlenreichen Altbeständen, Konglomeratfelsen, naturnahe Fließstrecken der Salzach mit Sedimentbänken

A099

Baumfalke

(Falco subbuteo)

Fließgewässerabschnitte der Salzach, naturnahe Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; extensiv genutzte Kulturlandflächen

A118

Wasserralle

(Rallus aquaticus)

Röhricht

A136

Flussregenpfeifer

(Charadrius dubius)

Fließgewässer, Kiesbänke

A168

Flussuferläufer

(Actitis hypoleucos)

Fließgewässer mit umgelagerten Kiesbänken

A207

Hohltaube

(Columba oenas)

Altholzreiche Laubmischwälder mit Schwarzspechthöhlen, offene Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation

A290

Feldschwirl

(Locustella naevia)

Reich strukturierte krautreiche Feuchtwiesen, Auwaldlichtungen

A319

Grauschnäpper

(Muscicapa striata)

Naturnahe Laubwaldflächen

A340

Raubwürger

(Lanius excubitor)

Großflächig offenes, extensiv genutztes, teilweise mit Gehölzen bestandenes Kulturland

A381

Rohrammer

(Emberiza schoeniclus)

Streuwiesen und Röhrichtflächen

(2) Schutzzweck des als „Ettenau“ bezeichneten Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung () ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

1. der in der Tabelle 3 angeführten natürlichen Lebensräume des Anhangs I der „FFH-Richtlinie“ ()

Tabelle 3

Codebezeichnung gemäß der „FFH-Richtlinie“ (Kennzeichnung eines prioritären natürlichen Lebensraums mit einem „*“)

Bezeichnung des Lebensraums

3240

Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

6410

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Monion caeruleae)

6430

Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe

6510

Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis)

7220*

Kalktuffquellen (Cratoneurion)

9130

Waldmeister-Buchenwald (Asperulo Fagetum)

9150

Mitteleuropäischer Orchideen-Kalk-Buchenwald (Cephalanthero-Fagion)

9180*

Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion)

91E0*

Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae)

91F0

Hartholzauenwälder mit Quercus robur, Ulmus laevis, Ulmus minor, Fraxinus excelsior, Fraxinus angustifolia (Ulmenion minoris)

und

2. der in der Tabelle 4 angeführten Tierarten des Anhangs II der „FFH-Richtlinie“ () und deren Lebensräume

Tabelle 4

Codebezeichnung gemäß „FFH- Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Bezeichnung des Lebensraums

1059

Heller Ameisenbläuling

(Maculinea teleius)

Extensiv genutzte Wiesen, trockenere Saumstandorte mit Vorkommen des großen Wiesenknopfes und der Ameisenarten Myrmica scabrinodis und Myrmica rubra

1061

Dunkler Ameisenbläuling

(Maculinea nausithous)

Extensiv genutzte oder vorübergehend brach liegende Wiesen mit großem Wiesenknopf und Ameisen der Gattung Myrmica

1086

Scharlachkäfer

(Cucujus cinnaberinus)

Auwald mit absterbenden oder abgestorbenen Baumstämmen

1105

Huchen

(Hucho hucho)

Tiefe, schwach durchströmte Fließgewässer

1124

Weißflossengründling

(Gobio albipinnatus)

Schnell fließende Gewässer, die abschnittsweise frei von Schlammablagerungen sind

1134

Bitterling

(Rhodeus sericeus)

Pflanzenbewachsene Uferzonen stehender oder langsam fließender Gewässer mit Schlamm- oder Sandgrund; Vorkommen von Großmuscheln

1163

Koppe

(Cottus gobio)

Fließgewässer mit stärkerer Strömung und lockerem grobkörnigen Sohlsubstrat

1193

Gelbbauchunke

(Bombina variegata)

Permanente und temporäre besonnte und vegetationsarme, fischfreie Stillgewässer; Kleingewässerkomplexe, Mosaik aus Ruderalflächen, Waldrändern und Lichtungen

1337

Biber

(Castor fiber)

Natürliche Flusssysteme mit guter Wasserqualität und ganzjähriger Wasserführung; ausreichender Uferbewuchs