Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezeichnung

(1) Das Gebiet „Traun-Donau-Auen“ im Gemeindegebiet der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT 3114000) ist Vogelschutzgebiet gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 der „Vogelschutz-Richtlinie“ ().

(2) Das Gebiet „Traun-Donau-Auen“ im Gemeindegebiet der Stadt Linz (offizielle Gebietskennziffer AT 3114000) ist gemäß dem Beschluss der Europäischen Kommission vom 10. Januar 2011 () Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ ().

(3) Die im Abs. 1 und 2 bezeichneten Gebiete werden als „Europaschutzgebiet Traun-Donau-Auen“ bezeichnet.